Newsletter 3/2022

 

Liebe Fans des wilden Bayerns,

es herbstelt bereits merklich und somit wird es Zeit auf die letzten drei Monate zurückzublicken…

Über die verschobene Wahrnehmung von Wildtieren

Sind Hunde für Nutztiere gefährlicher als Wölfe? Wölfe bevorzugen als Nahrung Hirsche oder Rehe, bevor sie sich über Weidetiere wie Schafe hermachen. Das setzt allerdings voraus, dass es genug Wild gebe. Das behauptet jedenfalls Schafhalter Gomringer. Zahlen des bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) stützen seine These. Zwischen der Furcht der Bauern, dass ihre Rinder, Schafe oder anderen Nutztiere auf den Weiden von Wölfen überfallen und getötet werden könnten, und den tatsächlichen Rissen besteht ein großes Missverhältnis. Das geht aus Daten des LfU hervor, das für die Beobachtung der Wölfe in Bayern und der Begutachtung der Schäden zuständig ist. Die Zahlen beziehen sich auf das Monitoringjahr 2021/2022 (1. Mai 2021 – 30. April 2022). In dem Zeitraum sind dem LfU 99 Fälle von teilweise mehreren toten Nutztieren gemeldet worden, bei denen der Verdacht bestand, dass sie von einem Wolf getötet worden sind. Bestätigt hat sich der Verdacht in lediglich 7 Fällen. Zugleich machen die Zahlen klar, dass wildernde Hunde mindestens eine genauso große Gefahr für Nutztiere darstellen. 8 der 99 Verdachtsfälle gingen zweifelsfrei auf das Konto von Hunden.

 

Link zum Artikel: https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-schafe-woelfe-hunde-almen-angriff-1.5652176

 

Tatort Natur: Mauerseglerdrama

Zu Fällen von Naturschutzkriminalität zählen nicht nur vergiftete oder erschossene Wildtiere wie Greifvögel oder Luchse. Auch die Zerstörung von Nestern, die Störung von Bruten und das Töten der Jungtiere aller heimischen Vogel- und Fledermausarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz Straftaten. Vor allem bei älteren Gebäuden werden bei Sanierungen oder Abriss bestehende Nester von Gebäudebrütern oder Nischen für Fledermäuse verschlossen oder zerstört. So geschehen in Mallersdorf (Landkreis Straubing-Bogen). Beim Abriss eines Gebäudeteils und dem Entfernen von Dämmplatten sind zahlreiche noch nicht flügge Mauersegler aus den Nestern gestürzt. Ca. 50 adulte Tiere kreisten über der Abbruchstelle in der Luft und versuchten, ihre Jungvögel zu retten, die zahlreich zu Boden fielen und anschließend im Schutt begraben wurden. Der engagierte Einsatz der ehrenamtlichen LBV-Aktiven vor Ort erwirkte einen Baustopp, so dass die verbleibenden Mauersegler und Spatzen ihre Brut in Ruhe beenden können. Da die Zerstörung von Brutstätten und die Tötung geschützter Vogelarten eine Straftat darstellt, haben die Naturschützer*innen Strafanzeige gestellt. Das Unverständnis ist umso größer, da die Mauersegler in etwa 2 Wochen ihr Brutgebiet bereits wieder in Richtung Afrika verlassen und der nun entstandene Konflikt leicht hätte vermieden werden können.

Grundsätzlich ist jeder Bauende dazu verpflichtet, die Einhaltung des Artenschutzes im Zuge von Abbruch- oder Bauarbeiten einzuhalten. Es ist die Pflicht der Verantwortlichen sich vorab zu erkundigen, ob ein möglicher Konflikt auf der Baustelle droht. Gebäudebrütende Vogelarten wie der Mauersegler und Fledermäuse sind nach dem §44BNaSchG Abs.1 besonders oder sogar streng geschützt, ebenso wie ihre Nist- und Zufluchtsstätten an Gebäuden. Die Zerstörung der Quartiere oder Veränderungen daran sind zu jeder Jahreszeit untersagt. Den Tieren darf auch der Zugang zu ihren Nist- und Schlafplätzen nicht versperrt werden, beispielsweise durch Staubnetze oder Baugerüste. Sind Bauarbeiten notwendig, kann die Höhere Naturschutzbehörde Ausnahmen zulassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahmen mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar sind. Dies ist dann der Fall, wenn die Nester nicht mehr besetzt sind und wenn anschließend ein Ersatz für die zerstörten Nistplätze geschaffen wird.

Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) kartiert Brutplätze von Gebäudebrütern und sammelt sie in einer Datenbank. Die Daten werden den Bau- und Naturschutzbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Besonders gut funktioniert dieses Melde- und Informationssystem in München, wo bereits beim Antrag auf Baugenehmigung ein behördlicher Hinweis zur Einhaltung des Artenschutzes erfolgt, wenn am entsprechenden Gebäude geschützte Arten kartiert sind. Die Antragsteller werden dann aufgefordert, sich beim LBV zum Schutz der entsprechenden Tierarten beraten zu lassen. Gemeinsam mit den Architekten und Hausbesitzern wird dann ein Maßnahmenkatalog zum Schutz der Tiere ausgearbeitet.

 

Foto: Bettina Schröfl (1. Vorsitzende der LBV-Kreisgruppe Straubing-Bogen) in vollem Einsatz für die überlebenden Mauersegler

Erfreulich: Luchsnachwuchs im Fichtelgebirge

Im Fichtelgebirge (Landkreis Bayreuth) kann für dieses Jahr Luchsnachwuchs mit mindestens einem Jungtier bestätigt werden. Das Bayerische Landesamt für Umwelt betreibt hier das amtliche Luchsmonitoring mit Hilfe von Fotofallen, die vom Naturpark Fichtelgebirge betreut werden. Bei einer routinemäßigen Kontrolle wurde die Aufnahme des Jungluchses vom 11. Juli 2022 ausgelesen. Bei dem Muttertier handelt es sich um ein Luchsweibchen, das im Juni 2020 im Naturpark Fichtelgebirge nach Gesundpflege wieder freigelassen wurde. Der Vater ist der derzeit einzige bekannte männliche Luchs im Gebiet: Er stammt aus der ersten Reproduktion im Steinwald von 2020. 

Zudem wurde Ende Juli im Landkreis Regen ein stark geschwächter Jungluchs aufgegriffen. Das zugehörige Muttertier konnte nicht ausfindig gemacht werden. Der Jungluchs wurde zur Gesundpflege in eine Wildtier- und Artenschutzstation gebracht. Nach erfolgreicher Rehabilitation des Tieres ist als langfristiges Ziel seine Wiederfreilassung an geeigneter Stelle vorgesehen.

Hinweise rund um Luchs, Wolf und Bär werden im Rahmen des amtlichen Monitorings durch das LfU erfasst. Die Fachstelle Große Beutegreifer am LfU ist telefonisch unter 09281-1800-4640 oder per E-Mail an fachstelle-gb@lfu.bayern.de erreichbar.

 

Goldschakal reißt erstmals Schafe in Bayern

Erstmals in Bayern hat ein Goldschakal Nutztiere getötet. Im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau riss ein Goldschakal vier Lämmer, bestätigte das Bayerische Landesamt für Umwelt am Freitag. Der Goldschakal ist eng mit dem Wolf verwandt, aber wesentlich kleiner und scheuer. Für den Menschen ist er laut LfU nicht gefährlich.

Der Goldschakal lebt unter anderem in Südostasien und Südosteuropa. Inzwischen wird er auch immer häufiger in Nord- und Westeuropa gesichtet. Der erste Goldschakal in Deutschland tauchte 1997 in Brandenburg auf. In Bayern wurde das erste Tier der Gattung 2012 entdeckt. Seither gab es im Freistaat laut LfU insgesamt neun Nachweise und weitere 14 Hinweise. Namensgebend für Goldschakale ist das meist goldgelbe Fell. Die Tiere sind Allesfresser. Sie ernähren sich unter anderem von Insekten, Nagetieren, Vögeln, Amphibien und anderen Kleintieren. Dass die vier Lämmer in Oberbayern in der Nähe des Ortes Huglfing von einem Goldschakal getötet wurden, hat das LfU erst mit einer DNA-Analyse herausgefunden. Für den Besitzer ist das Ergebnis eine schlechte Nachricht. Einen Schadensausgleich hätte er nur erhalten, wenn es sich um einen sogenannten Großen Beutegreifer gehandelt hätte, sprich Wolf, Bär oder Luchs. Eine entsprechende Regelung für den Goldschakal muss allerdings erst noch geprüft werden.

LIFEstockProtect – Herdenschutz in Bayern

LIFEstockProtect bietet für alle Interessierten Praxistage und Veranstaltungen, um sich rund um die Möglichkeiten des praktischen Herdenschutzes zu informieren und zu üben. Die Veranstaltungen finden meist in einem der Herdenschutz-Kompetenzzentren des Projektes statt und teilweise in Kooperation mit anderen Organisationen.

 

Weiterführende Informationen zu den Veranstaltungen findet Ihr auf der Trainingswebsite: training.lifestockprotect.info

Wolf (R. Simonis)

 

Nun wünsche ich Euch einen wundervollen, goldenen Herbst und verbleibe mit tierischen Grüßen,

 

Eure Franzi Baur

Fachreferentin Naturschutz | Projektmanagement Tatort Natur & Bayern wild

 

• Gregor Louisoder Umweltstiftung München • 0176 66750088 •

• www.tatort-natur.de • www.bayern-wild.de •

• https://blog.bayern-wild.de •

 
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25. April 2024
 
 
 
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